Der Fachanwalt hat als Rechtsanwalt besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem speziellen Rechtsgebiet erworben.
Deshalb wird ihm auf Antrag bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach der sog. Fachanwaltsordnung die Befugnis verliehen, zusätzlich zu seiner Befähigung als Rechtsanwalt die Fachanwaltsbezeichnung zu führen. Es gibt für verschiedene Rechtsgebiete die Bezeichnung Fachanwalt. Maximal darf einem Rechtsanwalt diese Befugnis für 3 Rechtsgebiete verliehen werden.
Der Fachanwalt absolviert in dem betreffenden Rechtsbereich eine besondere Ausbildung und legt eine Prüfung für diesen Rechtsbereich ab. Weitere
Voraussetzung ist der Nachweis von umfangreicher Praxiserfahrung in dem betreffenden Rechtsbereich.
Wenn Sie sich für einen Rechtsanwalt entscheiden, der in dem Sie betreffenden Rechtsgebiet die Qualifikation eines Fachanwalts vorweisen kann, können Sie sich auf fundiertes Fachwissen und Kompetenz verlassen, die dieser Rechtsanwalt Ihnen als Fachmann und Fachanwalt zusätzlich bieten kann.
Denn der Fachanwalt ist weiter verpflichtet, sich jährlich mind. 15 Stunden in dem Rechtsbereich fortzubilden, in dem er seine Befähigung als Fachanwalt hat.
Rechtsanwältin Geiß ist Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht. Weiter hat sie die theoretischen Vorausetzungen für den Antrag auf Fachanwalt für Arbeitsrecht erworben und bildet sich selbstverständlich in allen diesen Rechtsbereichen im erforderlichen Umfang jedes Jahr fort.